
Wer muss das Treppenhaus putzen - Mieter oder Vermieter? Rechtslage, Pflichten und Lösungen bei Streit um die Treppenhausreinigung.
Die Frage „Wer muss das Treppenhaus putzen?“ ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Vermietern. Die Rechtslage ist klar, wird aber oft missverstanden. Grundsatz: Der Vermieter ist für die Sauberkeit des Treppenhauses verantwortlich (§ 535 BGB - Instandhaltungspflicht). Er kann diese Pflicht aber auf Mieter übertragen - entweder durch: • Regelung im Mietvertrag • Hausordnung (wenn im Mietvertrag darauf verwiesen) • Ergänzungsvereinbarung Wichtig: Eine mündliche Absprache reicht NICHT aus. Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. Alternative: Der Vermieter beauftragt einen professionellen Reinigungsdienst und legt die Kosten über die Nebenkosten um (BetrKV § 2 Nr. 9). Dies ist oft die konfliktfreiste Lösung.
Was passiert bei Nichteinhaltung des Putzplans? 1. Mieter putzt nicht: • Vermieter mahnt schriftlich ab • Bei wiederholtem Verstoß: Vermieter kann Reinigungsfirma beauftragen • Kosten können dem säumigen Mieter in Rechnung gestellt werden (BGH VIII ZR 188/17) • In extremen Fällen: Abmahnung als Vertragsverletzung 2. Vermieter stellt keine Reinigung sicher: • Mieter kann Reinigung anmahnen • Bei Gesundheitsgefährdung: Mietminderung möglich (5-10%) • Mieter darf NICHT eigenmächtig Firma beauftragen und Kosten abziehen BGH-Urteile zur Treppenhausreinigung: • BGH VIII ZR 188/17: Putzpflicht kann per Hausordnung übertragen werden • BGH VIII ZR 137/15: Betriebskostenumlage bei Formulierung „gemäß BetrKV“ wirksam • AG Berlin-Mitte 25 C 203/19: 5% Mietminderung bei dauerhaft verschmutztem Treppenhaus Unsere Empfehlung: Professionelle Reinigung vermeidet Konflikte, ist rechtssicher umlagefähig und garantiert konstante Qualität.
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Nur wenn es im Mietvertrag oder einer wirksamen Hausordnung geregelt ist. Ohne schriftliche Vereinbarung ist der Vermieter zuständig.
Ja - die Kosten sind nach BetrKV § 2 Nr. 9 vollständig umlagefähig. Dies ist oft die beste Lösung, da sie Konflikte vermeidet.
Schriftliche Abmahnung mit Fristsetzung. Bei wiederholtem Verstoß kann der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.
Ja, bei dauerhafter erheblicher Verschmutzung. Gerichte sprechen 5-10% Mietminderung zu. Voraussetzung: Schriftliche Anzeige beim Vermieter mit angemessener Frist.
Nur wenn explizit im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt. Ohne Regelung ist der Vermieter zuständig. Gemeinschaftsflächen außerhalb des Treppenhauses müssen separat vereinbart werden.
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