Graffiti auf Sandstein – Besondere Herausforderung

Sandstein gehört zu den empfindlichsten Fassadenmaterialien in Berlin. Seine offenporige Struktur saugt Sprühfarbe bis zu 5 mm tief ein. Herkömmliche Methoden wie Hochdruckreinigung oder chemische Abbeizer zerstören die historische Oberfläche irreversibel. Das Tornado-ACS-Vakuumstrahlverfahren ist die einzige zugelassene Methode, die Graffiti rückstandsfrei entfernt, ohne den Sandstein zu beschädigen. Alle Methoden für Sandstein im Detail →

Graffiti auf Klinker – Gründerzeit-Fassaden schützen

Über 60 % der Berliner Gründerzeit-Fassaden bestehen aus Klinker. Graffiti auf glasiertem Klinker erfordert ein Verfahren, das sowohl die empfindliche Glasur als auch die Mörtelfugen schont. Hochdruck beschädigt die Fugen, Chemie löst die Glasur an. Nur das Vakuumstrahlverfahren arbeitet fugen- und oberflächenschonend – von der Berliner Denkmalbehörde als Referenzverfahren gelistet. Denkmalgerechte Methoden für Klinker →

Graffiti auf Naturstein – Granit, Marmor, Kalkstein

Jede Natursteinart reagiert anders auf Reinigungsmethoden: Granit verträgt moderate Chemie, Marmor löst sich bei Säurekontakt auf, Kalkstein ist extrem porös. Das Tornado-ACS-Verfahren passt Strahlgut und Druck individuell an die Steinart an – nach einer immer kostenlosen Testfläche vor der Beauftragung. Kosten variieren von 50 €/m² (Granit) bis 85 €/m² (Marmor). Methoden nach Steinart im Vergleich →

Denkmalschutz-Genehmigung – Pflicht vor jeder Maßnahme

Jede Reinigungsmaßnahme an einem eingetragenen Baudenkmal erfordert eine Genehmigung nach § 11 DSchG Berlin. Ohne Genehmigung drohen Bußgelder bis 500.000 €. Der Antrag wird beim Bezirksamt eingereicht; Bearbeitungszeit: 2–4 Wochen. Bei Eilfällen (verfassungsfeindliche Symbole) ist eine 48-Stunden-Genehmigung möglich. Immovate Management übernimmt den gesamten Antragsprozess. Antragsprozess Schritt für Schritt →

Fördermittel – Bis zu 80 % der Kosten refinanzieren

Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude können auf mehrere Finanzierungsquellen zugreifen: KfW-Förderung, steuerliche Absetzbarkeit nach § 7i EStG (bis zu 9 % jährlich über 12 Jahre), das Berliner Denkmalschutz-Sonderprogramm (bis 40 % Zuschuss) und die Gebäudeversicherung. In Kombination lassen sich bis zu 80 % der Kosten refinanzieren. Alle Förderprogramme im Überblick →

Weitere Informationen zur denkmalrechtlichen Genehmigung finden Sie beim Landesdenkmalamt Berlin.